Rechtssicherheit
Globale BAV-Dienstleistung mit juristischem Einklang
Wir freuen uns auf Sie!
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Eine aktive BAV-Betreuung ist das A & O um dauerhaft Haftungsrisiken zu vermeiden
Seit 2002 hat jede*r Arbeitnehmer*in einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form der Entgeltumwandlung – dies ist eine feste, gesetzlich vorgegebene Entgeltform, die klar und sicher definiert sein sollte. Sofern noch keine „betriebliche“ Regelung (unabhängig von Tarifvertrag, Produkt und Produktanbieter) getroffen wurde, sollte dies unbedingt nachgeholt werden!
Arbeitgeber*innen sollten sich unbedingt über die aktuellen und zukünftigen Gesetzesänderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf dem Laufenden halten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Dokumentationspflichten in der bAV wurden durch die Anpassung des Nachweisgesetzes erneut verschärft, was unter anderem zu einem erhöhten Aufwand führt. Arbeitgeber*innen müssen nun auch ohne Nachfrage der Arbeitnehmer*innen über arbeitsrechtliche Sozialleistungen (schriftlich, nachweislich) informieren – dazu gehört auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) / tarifliche Zusatzrente (TZR). Bereits bei einer „einfachen/allgemeinen“ Frage oder Erwähnung von Sozialleistungen im Vorstellungsgespräch und der anschließenden Einstellung sind Unternehmen verpflichtet, rechtzeitig, schriftlich, vollständig, transparent und wahrheitsgemäß zu informieren – es entsteht also eine erweiterte Informationspflicht / Beratungspflicht. Neben zahlreichen finanziellen Risiken können Verstöße gegen das Nachweisgesetz nun auch Bußgelder von bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter/in nach sich ziehen – sofern die gesetzlichen Mindestinformationen nicht dauerhaft nachweisbar eingehalten werden. Um dem gerecht zu werden, ist ein fest verankertes Versorgungssystem unerlässlich!
Unternehmen sollten prüfen lassen, ob alle internen Unterlagen korrekt, vollständig und dauerhaft nachweisbar sind und ob die internen BAV-Regelungen auch tatsächlich rechtlich in Kraft gesetzt wurden. Zahlreiche Prüfungen haben gezeigt, dass ein BAV-Check durch einen unabhängigen BAV-Experten unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass die interne betriebliche Altersversorgung rechtssicher ist.
Spezifische Punkte sollten u.a. durch eine individuelle und maßgeschneiderte Versorgungsordnung (VO) klar und transparent geregelt werden. Eine maßgeschneiderte Versorgungsordnung trägt zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei, vermeidet Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und gewährleistet eine geordnete und einfache Organisation der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Standardisierte Verträge, Dokumente und Protokolle eines Versicherers tragen nicht zur Rechtssicherheit bei – sie dienen lediglich als Muster / Vorlage. Wer Muster verwendet und diese anpasst, sollte sich bewusst sein, dass er als Urheber gilt und mögliche finanzielle Folgen zu tragen hat.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist kein eigenständiges Rechtsgebiet – sie setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen anderer Rechtsgebiete zusammen, die unbedingt zu berücksichtigen sind. Wir bieten daher ein spezialisiertes und unverzichtbares Netzwerk, um alle negativen Eventualitäten und mögliche finanzielle Risiken zu vermeiden.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren ein unverbindliches und aufschlussreiches Erstgespräch in einem Online-Meeting oder bundesweit vor Ort.
Wir sind persönlich für Sie da – 0 41 61 / 64 90 27 -0 Kontakt
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