Rechtssicherheit

Globale BAV-Dienstleistung mit juristischem Einklang

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B.A.V.Global GmbH – Ihr unabhängiger Spezialist für betriebliche Altersvorsorge (bAV) – tarifliche Zusatzrente (TZR) – „plus“.

Spezialisiert. Qualifiziert. Nachhaltig.

Unabhängige BAV-Dienstleistung Plus – Analyse, Auswertung mit Handlungsempfehlungen, juristische Versorgungsordnung, rechtssichere Implementierung, Mitarbeiterinformation, flächen-deckende Dokumentation, aktive Betreuung und digitale Verwaltung der betrieblichen Alters-vorsorge (bAV) / tariflichen Zusatzrente (TZR) – bundesweit honorarfrei.

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Gerne sind wir persönlich für Sie da!

Maximale Enthaftung in der Betriebsrente

Eine aktive BAV-Betreuung ist das A & O um dauerhaft Haftungsrisiken zu vermeiden

Jede(r) Arbeitnehmer*in hat seit 2002 einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form einer Entgeltumwandlung – dies ist eine feste, gesetzlich vorgegebene Entgeltform, die klar und sicher definiert sein sollte. Sofern noch keine „betriebliche“ Regelung (unabhängig von Tarifvertrag, Produkt und Produktanbieter) getroffen wurde, sollte dies unbedingt nachgeholt werden!

Arbeitgeber*innen sollten sich unbedingt über die aktuellen und zukünftigen Gesetzesänderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf dem Laufenden halten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Dokumentationspflichten in der bAV wurden durch die Anpassung des Nachweisgesetzes erneut verschärft, was unter anderem zu einem erhöhten Aufwand führt. Arbeitgeber*innen müssen nun auch ohne Nachfrage der Arbeitnehmer*innen über arbeitsrechtliche Sozialleistungen (schriftlich, nachweislich) informieren – dazu gehört auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) / tarifliche Zusatzrente (TZR). Bereits bei einer „einfachen/allgemeinen“ Frage oder Erwähnung von Sozialleistungen im Vorstellungsgespräch und der anschließenden Einstellung sind Unternehmen verpflichtet, fristgemäß, schriftlich, vollständig, transparent und wahrheitsgemäß zu informieren – es entsteht also eine erweiterte Informationspflicht / Beratungspflicht. Neben zahlreichen finanziellen Risiken können Verstöße gegen das Nachweisgesetz nun auch Bußgelder von bis zu 2.000 Euro je Mitarbeitenden nach sich ziehen.

Unternehmen sollten prüfen lassen, ob alle internen Unterlagen richtig, vollständig und dauerhaft nachweisbar sind und ob die internen BAV-Regelungen tatsächlich rechtlich in Kraft gesetzt wurden. Zahlreiche Prüfungen haben gezeigt, dass ein BAV-Check durch einen unabhängigen BAV-Experten unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass die interne betriebliche Altersversorgung rechtssicher ausgestaltet ist und sich keine ungeahnten finanziellen Risiken verbergen.

Aktiv in eine rechtssichere Unternehmensvorsorge

Ein Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Versicherer regelt keine arbeitsrechtliche Themen!

Spezifische Punkte sollten u.a. durch eine individuelle und maßgeschneiderte Versorgungsordnung (VO) klar und transparent geregelt werden. Eine maßgeschneiderte Versorgungsordnung trägt zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei, vermeidet Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und gewährleistet eine geordnete und einfache Organisation der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Standardisierte Verträge, Dokumente und Protokolle eines Versicherers tragen nicht zur Rechtssicherheit bei – sie dienen lediglich als Muster / Vorlage.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist kein eigenständiges Rechtsgebiet – sie setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen anderer Rechtsgebiete zusammen, die unbedingt zu berücksichtigen sind.

Finanzielle Haftung - Negative Gerichtsurteile mit Hammerschlag vermeiden

  • ARBEITSRECHT
  • STEUERRECHT
  • ZIVILRECHT
  • GESELLSCHAFTSRECHT
  • INSOLVENZRECHT
  • FAMILIENRECHT
  • SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
  • BETRIEBLICHES VERFASSUNGSRECHT

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Gesetzlich keine Kann-Option!

Empfehlung

  • Nutzen Sie unseren kostenlosen & unverbindlichen Erst-Check mit Handlungsempfehlungen und kommen dem BAV-Dschungel rechtssicher nach.
  • Einhaltung Informationspflichten / Nachweisgesetz: Mitarbeiter sollten dauerhaft fristgerecht & lückenlos informiert werden / sein (schriftlich nachweisbar).
  • Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss sollte nach dem BRSG auch für Altverträge seit dem 01.01.2022 rechtssicher implementiert sein.
  • Digitale Mitarbeiterberatung (cloudbasierte Videoberatung – on Demand) um fehlerhafte und fehlende Dokumente zu vermeiden und um eine Rekonstruierbarkeit im versuchten Klagefall herstellen zu können.
  • Persönliche- / Hybrid-Mitarbeiterberatung bestehend aus dem Mix einer persönlichen Beratung und sofern gewünscht einer cloudbasierten Videoberatung – on Demand.
  • Digitale BAV-Verwaltung für eine dauerhafte Nachweisbarkeit als Arbeitgeber und Transparenz für Arbeitnehmer.
  • Dauerhafte Betreuung der betrieblichen Altersversorgung – Auch bestehende versicherungsbasierte Versorgungssysteme.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren ein unverbindliches und aufschlussreiches Erstgespräch in einem Online-Meeting oder bundesweit vor Ort.

Wir sind persönlich für Sie da – 0 41 61 / 64 90 27 -0    Kontakt

Betriebsrente – Finanzielle Risiken im Unternehmen vermeiden

Wichtig: Unabhängiger Stresstest für betriebliche Altersversorgung – um vor finanziell unerwünschten Fallen zu schützen!

Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung setzt unter anderem ein arbeitsrechtliches Grundverständnis voraus. Anhand einer praxiserprobten Checkliste stellen wir konkrete Fragen, die gestellt werden müssen, um eine professionelle bAV-Vorsorge einrichten zu können. Eine BAV-Risikoanalyse dient dem jeweiligen Unternehmen und zeigt auf, ob im konkreten Einzelfall Haftungsrisiken und Handlungsbedarf bestehen.

Mögliche BAV-Haftungsrisiken

  • Erfüllungshaftung nach § 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)
  • Haftung aus der Übernahmeverpflichtung nach § 4 BetrAVG
  • Haftung aufgrund fehlender Regelungen bei entgeltfreien Zeiten
  • Haftung aufgrund des gesetzlich einklagbaren Anspruchs nach § 1a BetrAVG
  • Haftung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes, entsprechend § 3 Grundgesetz und § 75 BetrVG
  • Haftung durch fehlerhafte Versorgungszusage / Versorgungsordnung nach § 1a Abs. 1 Satz 2 BetrAVG
  • . . .

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B.A.V.GLOBAL – UNABHÄNGIGER SPEZIALIST FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV) – UNTERNEHMENSSITZ IM LANDKREIS STADE BEI HAMBURG

BUNDESWEIT PERSÖNLICH VOR ORT: SCHLESWIG HOLSTEIN – FLENSBURG, KIEL, NEUMÜNSTER, LÜBECK, ITZEHOE, MECKLENBURG VORPOMMERN – STRALSUND, GREIFSWALD, ROSTOCK, WISMAR, NEUBRANDENBURG, SCHWERIN, HAMBURGBRANDENBURG – EBERSWALDE, ORANIENBURG, BRANDENBURG, FRANKFURT (ODER), POTSDAM, BERLIN, BREMENNIEDERSACHSEN – CUXHAVEN, EMDEN, LÜNEBURG, BUCHHOLZ I. D. NORDHEIDE, SITTENSEN, ROTENBURG, ZEVEN, CELLE, HANNOVER, OSNABRÜCK, WOLFSBURG, HILDESHEIM, BRAUNSCHWEIG, GÖTTINGEN, NORDRHEIN-WESTFALEN – BIELEFELD, HAMM, DORTMUND, ESSEN, DUISBURG, DÜSSELDORF, LEVERKUSEN, KÖLN, BONN, SACHSEN-ANHALT – STENDAL, MAGDEBURG, DESSAU, HALLE, SACHSEN –  HOYERSWERDA, GÖRLITZ, LEIPZIG, DRESDEN, CHEMNITZ, ZWICKAU, PLAUEN, THÜRINGEN – NORDHAUSEN, ERFURT, WEIMAR, EISENACH, JENA, GERA, SUHL, HESSEN – KASSEL, GIEßEN, FULDA, FRANKFURT (MAIN), WIESBADEN, OFFENBACH, DARMSTADT,  RHEINLAND-PALZ – KOBLENZ, MAINZ, TRIER, WORMS, KAISERSLAUTERN, SAARLAND – SAARBRÜCKEN, BADEN WÜRTTEMBERG – MANNHEIM, HEIDELBERG, HEILBRONN, KARLSRUHE, STUTTGART, ULM, FREIBURG, BAYERN – SCHWEINFURT, ASCHAFFENBURG, WÜRZBURG, NÜRNBERG, REGENSBURG, INGOLSTADT, AUGSBURG, MÜNCHEN, ROSENHEIM, KEMPTEN, GARMISCH-PARTENKIRCHEN