Rechtssicherheit
Globale BAV-Dienstleistung mit juristischem Einklang
Wir freuen uns auf Sie!
Wir freuen uns auf Sie!
Eine aktive BAV-Betreuung ist das A & O um dauerhaft Haftungsrisiken zu vermeiden
Jede(r) Arbeitnehmer*in hat seit 2002 einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form einer Entgeltumwandlung – dies ist eine feste, gesetzlich vorgegebene Entgeltform, die klar und sicher definiert sein sollte. Sofern noch keine „betriebliche“ Regelung (unabhängig von Tarifvertrag, Produkt und Produktanbieter) getroffen wurde, sollte dies unbedingt nachgeholt werden!
Arbeitgeber*innen sollten sich unbedingt über die aktuellen und zukünftigen Gesetzesänderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf dem Laufenden halten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Dokumentationspflichten in der bAV wurden durch die Anpassung des Nachweisgesetzes erneut verschärft, was unter anderem zu einem erhöhten Aufwand führt. Arbeitgeber*innen müssen nun auch ohne Nachfrage der Arbeitnehmer*innen über arbeitsrechtliche Sozialleistungen (schriftlich, nachweislich) informieren – dazu gehört auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) / tarifliche Zusatzrente (TZR). Bereits bei einer „einfachen/allgemeinen“ Frage oder Erwähnung von Sozialleistungen im Vorstellungsgespräch und der anschließenden Einstellung sind Unternehmen verpflichtet, fristgemäß, schriftlich, vollständig, transparent und wahrheitsgemäß zu informieren – es entsteht also eine erweiterte Informationspflicht / Beratungspflicht. Neben zahlreichen finanziellen Risiken können Verstöße gegen das Nachweisgesetz nun auch Bußgelder von bis zu 2.000 Euro je Mitarbeitenden nach sich ziehen.
Unternehmen sollten prüfen lassen, ob alle internen Unterlagen richtig, vollständig und dauerhaft nachweisbar sind und ob die internen BAV-Regelungen tatsächlich rechtlich in Kraft gesetzt wurden. Zahlreiche Prüfungen haben gezeigt, dass ein BAV-Check durch einen unabhängigen BAV-Experten unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass die interne betriebliche Altersversorgung rechtssicher ausgestaltet ist und sich keine ungeahnten finanziellen Risiken verbergen.
Spezifische Punkte sollten u.a. durch eine individuelle und maßgeschneiderte Versorgungsordnung (VO) klar und transparent geregelt werden. Eine maßgeschneiderte Versorgungsordnung trägt zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei, vermeidet Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und gewährleistet eine geordnete und einfache Organisation der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Standardisierte Verträge, Dokumente und Protokolle eines Versicherers tragen nicht zur Rechtssicherheit bei – sie dienen lediglich als Muster / Vorlage.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist kein eigenständiges Rechtsgebiet – sie setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen anderer Rechtsgebiete zusammen, die unbedingt zu berücksichtigen sind.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren ein unverbindliches und aufschlussreiches Erstgespräch in einem Online-Meeting oder bundesweit vor Ort.
Wir sind persönlich für Sie da – 0 41 61 / 64 90 27 -0 Kontakt
Höpers Kamp 16
21614 Buxtehude
Torsten Klauß
T: 0 41 61 / 64 90 27 -1
F: 0 41 61 / 64 90 27 -5
M: 01 75 / 96 48 42 4
BAV auf den Punkt.
qualifiziert. zuverlässig. nachhaltig.
B.A.V.GLOBAL – UNABHÄNGIGER SPEZIALIST FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV) – UNTERNEHMENSSITZ IM LANDKREIS STADE BEI HAMBURG
BUNDESWEIT PERSÖNLICH VOR ORT: SCHLESWIG HOLSTEIN – FLENSBURG, KIEL, NEUMÜNSTER, LÜBECK, ITZEHOE, MECKLENBURG VORPOMMERN – STRALSUND, GREIFSWALD, ROSTOCK, WISMAR, NEUBRANDENBURG, SCHWERIN, HAMBURG, BRANDENBURG – EBERSWALDE, ORANIENBURG, BRANDENBURG, FRANKFURT (ODER), POTSDAM, BERLIN, BREMEN, NIEDERSACHSEN – CUXHAVEN, EMDEN, LÜNEBURG, BUCHHOLZ I. D. NORDHEIDE, SITTENSEN, ROTENBURG, ZEVEN, CELLE, HANNOVER, OSNABRÜCK, WOLFSBURG, HILDESHEIM, BRAUNSCHWEIG, GÖTTINGEN, NORDRHEIN-WESTFALEN – BIELEFELD, HAMM, DORTMUND, ESSEN, DUISBURG, DÜSSELDORF, LEVERKUSEN, KÖLN, BONN, SACHSEN-ANHALT – STENDAL, MAGDEBURG, DESSAU, HALLE, SACHSEN – HOYERSWERDA, GÖRLITZ, LEIPZIG, DRESDEN, CHEMNITZ, ZWICKAU, PLAUEN, THÜRINGEN – NORDHAUSEN, ERFURT, WEIMAR, EISENACH, JENA, GERA, SUHL, HESSEN – KASSEL, GIEßEN, FULDA, FRANKFURT (MAIN), WIESBADEN, OFFENBACH, DARMSTADT, RHEINLAND-PALZ – KOBLENZ, MAINZ, TRIER, WORMS, KAISERSLAUTERN, SAARLAND – SAARBRÜCKEN, BADEN WÜRTTEMBERG – MANNHEIM, HEIDELBERG, HEILBRONN, KARLSRUHE, STUTTGART, ULM, FREIBURG, BAYERN – SCHWEINFURT, ASCHAFFENBURG, WÜRZBURG, NÜRNBERG, REGENSBURG, INGOLSTADT, AUGSBURG, MÜNCHEN, ROSENHEIM, KEMPTEN, GARMISCH-PARTENKIRCHEN