Arbeitgeber

Erhöhung der Mitarbeiterbindung – Motivation für qualifizierte Mitarbeiter

0 41 61 / 64 90 27 -0

Wir freuen uns auf Sie!

Arbeitgeber

0 41 61 / 64 90 27 -0

Wir freuen uns auf Sie!

B.A.V.Global GmbH – Ihr unabhängiger Spezialist für betriebliche Altersvorsorge (bAV) – tarifliche Zusatzrente (TZR) – „plus“.

Siegel - B.A.V.Global-Logo

unabhängig. transparent. rechtssicher.

Unabhängige BAV-Dienstleistung – Innovative Beratung, Betreuung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) / tariflichen Zusatzrente (TZR) bundesweit.

0 41 61 / 64 90 27 -0

Gerne sind wir persönlich für Sie da!

Betriebliche Altersvorsorge mit System

BAV – Nur das Beste für die besten Mitarbeiter

Jeder Arbeitgeber weiß, dass er seinen Mitarbeitern laut Gesetz eine angemessene Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bieten muss. Es ist durchaus verständlich, dass dieses komplexe Thema nicht unbedingt ganz oben auf der innerbetrieblichen Agenda steht – es sollte aber nicht vernachlässigt werden, um die gesetzlichen und tariflichen Anforderungen tatsächlich zu erfüllen.

Das Betriebsrentengesetz ist die Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge und soll vor allem die Arbeitnehmer schützen. Zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) einige weitere Schutzmaßnahmen und Pflichten für den Arbeitgeber definiert – die es zu beachten gilt.

Darüber hinaus sind Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, einen 15-prozentigen Zuschuss auf neu eingerichtete Entgeltumwandlungen zu gewähren, sofern Unternehmen durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen – die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind dabei zu berücksichtigen. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungen vor dem 01.01.2019 gilt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss erst seit dem 01.01.2022 – Vorsicht für eine rechtssichere Gestaltung und Durchführung ist hierbei geboten!

Betriebliche Altersversorgung ohne Tücken

Dauerhafte Klarheiten und rechtssichere Regelungen in der internen Betriebsrente!

Jährlich kommt es zu zahlreichen gesetzlichen Änderungen und zu veränderte Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt – Regelungen sollten unbedingt auf den neuesten Stand gebracht und permanent „aktiv“ auf dem Laufenden gehalten werden. Arbeitgeber müssen unter Umständen für das arbeitsrechtliche „Versprechen“ der aktuellen Regelung finanziell einstehen / haften. Gibt es im Unternehmen keinerlei Regelungen und kommt es zu einem Rechtsstreit, kann dies auch zu Lasten des Arbeitgebers führen und teuer werden – was unter Umständen weitere unternehmerische Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Risiko der betrieblichen Altersvorsorge - Domino-Effekt

Betriebsrente – Effizient. Sicher. Vorsorgen.

Leitbild - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit System - Deutliche Entlastung, Kostenreduzierung & Rechtssicherheit im Unternehmen - Ohne zusätzlichen Aufwand.

Pensionsverpflichtungen mit häufigen Mängeln

Steigerung Unternehmenswert

Pensionszusage / Direktzusage – Restrukturierung sowie Prüfung und Anpassung kollektiver Zusagen!

Pensionsverpflichtungen in der Bilanz können eine erhebliche Belastung für ein Unternehmen darstellen! Ein Unternehmensverkauf ist daher bei bestehenden Pensionsverpflichtungen oft nicht einfach. In den meisten Fällen schrecken Kaufinteressenten direkt zurück, wenn bei einer Unternehmensanalyse Pensionsrückstellungen in der Bilanz auftauchen. Zum einen ist das Risiko der Absicherung zu hoch, zum anderen wäre die finanzielle Belastung enorm – Pensionsverpflichtungen würden bedeuten, dass ein potenzieller Käufer für die zugesagten Renten in der Zukunft aufkommen müsste. Dies gilt z.B. auch für bereits ausgeschiedene Gesellschafter.

Die Folge: Hohes Risiko für potenzielle Käufer – Der Verkauf des Unternehmens kann daran scheitern!

Empfehlung: Lassen Sie das bestehende Vorsorgesystem rechtzeitig und unabhängig mit Fachwissen überprüfen, um irreparable Folgen zu vermeiden – Mit professionellem Know-how und der richtigen Lösung kann ein geplanter / späterer Unternehmensverkauf oder Generationenwechsel erfolgreich und sicher umgesetzt werden.

Auszug möglicher Haftungsrisiken als Arbeitgeber

  • Risiko in der gewählten Zusageart

  • Risiko im gewählten Durchführungsweg

  • RISIKO DURCH ERFÜLLUNGSGEHILFEN / VERTRETER

  • Risiko aufgrund fehlender Informationen und Mitteilungsverpflichtung

  • Risiko aufgrund Verwaltung und Aufbewahrung

  • Risiko durch Arbeitgeberzuschuss

  • Risiko aufgrund interner Gleichbehandlung

  • Risiko durch nicht einhalten der Anpassungspflicht

  • Risiko aufgrund falscher oder fehlender Verträge / Dokumente

  • Risiko aufgrund mangelnder Prüfung und Auswahl der Versicherung

Arbeitgeber können und sollten die Rahmenbedingungen einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) gezielt festlegen und rechtssicher integrieren. In diesem Sinne sind die Vorgaben eines Unternehmens die „Spielregeln“ für eine interne Betriebsrente. Bei der bAV für Geschäftsführer und Arbeitnehmer sollte jedoch einiges beachtet werden, um finanziell unvorhergesehene Haftungsrisiken zu vermeiden – Die Verjährungsfrist für mögliche Risiken beträgt 30 Jahre ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts der Arbeitnehmer.

Wir sind persönlich für Sie da – 0 41 61 / 64 90 27 -0   Kontakt

Exklusive Unternehmensvorsorge – Dauerhafte Betreuung

Die Implementierung und weitere BAV-Verwaltung sollte grundsätzlich gemeinsam mit einem unabhängigen und spezialisierten BAV-Experten vorgenommen werden, um deutliche Mehrwerte generieren zu können.

  • Mögliche Senkung der Lohnnebenkosten
  • Rechtssichere Ausgestaltung der gewählten Durchführungswege
  • Je nach Gestaltungsform kein Ausweis in der Unternehmensbilanz
  • Günstige Vertragskonditionen durch Gruppenverträge möglich
  • Haftungsrisiken vermeiden durch dauerhaft “aktive” BAV-Betreuung
  • Steigerung des sozialen Unternehmensimages
  • Spürbare Senkung der Mitarbeiterfluktuation
  • BAV als ersten Baustein für erfolgreiches Personalmarketing
  • Erfüllung des gesetzlichen Arbeitnehmer-Anspruchs
  • Senkung der Kosten im Rahmen der Mitarbeitergewinnung
  • . . .

WIR FREUEN UNS AUF IHRE KONTAKTAUFNAHME

Gerne sind wir persönlich für Sie da – qualifiziert. zuverlässig. nachhaltig.

Senden Sie uns Ihre Anfrage

1 + 3 = ?

B.A.V.Global GmbH

Höpers Kamp 16
21614 Buxtehude

Geschäftsführung

Torsten Klauß

T: 0 41 61 / 64 90 27 -1
F: 0 41 61 / 64 90 27 -5
M: 01 75 / 96 48 42 4

BAV auf den Punkt.

qualifiziert. zuverlässig. nachhaltig.

info@bavglobal.de

Digitale Visitenkarte

QR-Code

Kontakt
B.A.V.Global GmbH

QR-Code - Kontakt B.A.V.GLOBAL

B.A.V.GLOBAL – UNABHÄNGIGER SPEZIALIST FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV) – UNTERNEHMENSSITZ IM LANDKREIS STADE BEI HAMBURG

BUNDESWEIT PERSÖNLICH VOR ORT: SCHLESWIG HOLSTEIN – FLENSBURG, KIEL, NEUMÜNSTER, LÜBECK, ITZEHOE, MECKLENBURG VORPOMMERN – STRALSUND, GREIFSWALD, ROSTOCK, WISMAR, NEUBRANDENBURG, SCHWERIN, HAMBURGBRANDENBURG – EBERSWALDE, ORANIENBURG, BRANDENBURG, FRANKFURT (ODER), POTSDAM, BERLIN, BREMENNIEDERSACHSEN – CUXHAVEN, EMDEN, LÜNEBURG, BUCHHOLZ I. D. NORDHEIDE, SITTENSEN, ROTENBURG, ZEVEN, CELLE, HANNOVER, OSNABRÜCK, WOLFSBURG, HILDESHEIM, BRAUNSCHWEIG, GÖTTINGEN, NORDRHEIN-WESTFALEN – BIELEFELD, HAMM, DORTMUND, ESSEN, DUISBURG, DÜSSELDORF, LEVERKUSEN, KÖLN, BONN, SACHSEN-ANHALT – STENDAL, MAGDEBURG, DESSAU, HALLE, SACHSEN –  HOYERSWERDA, GÖRLITZ, LEIPZIG, DRESDEN, CHEMNITZ, ZWICKAU, PLAUEN, THÜRINGEN – NORDHAUSEN, ERFURT, WEIMAR, EISENACH, JENA, GERA, SUHL, HESSEN – KASSEL, GIEßEN, FULDA, FRANKFURT (MAIN), WIESBADEN, OFFENBACH, DARMSTADT,  RHEINLAND-PALZ – KOBLENZ, MAINZ, TRIER, WORMS, KAISERSLAUTERN, SAARLAND – SAARBRÜCKEN, BADEN WÜRTTEMBERG – MANNHEIM, HEIDELBERG, HEILBRONN, KARLSRUHE, STUTTGART, ULM, FREIBURG, BAYERN – SCHWEINFURT, ASCHAFFENBURG, WÜRZBURG, NÜRNBERG, REGENSBURG, INGOLSTADT, AUGSBURG, MÜNCHEN, ROSENHEIM, KEMPTEN, GARMISCH-PARTENKIRCHEN