Ihr Spezialist für rechtssichere Versorgungskonzepte
WIN-WIN FÜR UNTERNEHMEN UND MITARBEITER – EINFACH SICHER IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN
Unabhängige BAV-Dienstleistung – Innovative Beratung, Betreuung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) / tariflichen Zusatzrente (TZR) – bundesweit.
Gerne sind wir persönlich für Sie da!
Ein wesentlicher Bestandteil eines modernen Vergütungssystems ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) / tarifliche Zusatzrente (TZR). Als unabhängiger BAV-Experte zeigen wir, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer optimal von zeitgemäßen Lösungen profitieren können.
Ob eine bAV / TZR rechtssicher und damit ohne Haftungsrisiken besteht, hängt neben den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben von zahlreichen Faktoren ab – nur durch eine gezielte und exklusive Auseinandersetzung mit diesem komplexen Thema kann eine kompetente Beratung, Bewertung und Betreuung gewährleistet werden. Unternehmen sollten sich über die betriebliche Altersvorsorge fachkundig beraten und informieren lassen, um mögliche finanzielle Folgen zu vermeiden.
Nicht nur Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht sind bei der betrieblichen Altersversorgung zu berücksichtigen – weitere rechtliche Faktoren sowie ständige gesetzliche Änderungen sollten permanent berücksichtigt, verankert und nachweislich kommuniziert werden.
Als Spezialist für betriebliche Altersversorgung / tarifliche Zusatzversorgung sanieren wir bestehende Versorgungswerke bei möglichen Haftungsrisiken und implementieren rechtssichere sowie transparente Versorgungskonzepte – unter Berücksichtigung der persönlichen Wünsche und Bedürfnisse der Unternehmen. Unsere professionelle Betreuung, Verwaltung und laufende Kommunikation tragen entscheidend dazu bei, dass eine maßgeschneiderte betriebliche Altersversorgung rechtssicher betrieben wird und den umfangreichen Anforderungen langfristig gerecht wird. Vorhandene Versorgungsverträge der Mitarbeiter bleiben selbstverständlich bestehen und werden ebenfalls unabhängig von uns verwaltet und betreut.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über unseren umfassenden Service – in einem gemeinsamen Online-Meeting oder in einem persönlichen Vor-Ort-Termin in ganz Deutschland.
Ihre
B.A.V.Global GmbH
Als unabhängiger BAV-Versicherungsmakler sind wir frei von jeglicher Einbindung durch Versicherungsgesellschaften oder Banken – Wir bieten unseren Firmenkunden und deren Mitarbeitern eine seriöse, einzigartige sowie umfassende Lösung ausschließlich im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge / tariflichen Zusatzversorgung. Wir bereiten das äußerst komplexe Thema strukturiert und transparent auf, geben wichtige Orientierungshilfen und bieten zuverlässige Entscheidungsgrundlagen. Die Ziele der Geschäftsführung, des Personalmanagements, der Lohnbuchhaltung und eines bestehenden Betriebsrates sind für uns Orientierung und Verpflichtung zugleich. Mit unserem Know-how sind wir der Spezialist für die Entwicklung und Umsetzung von betrieblichen Versorgungskonzepten. Wir unterwerfen uns nicht den standardisierten Vorgaben eines Produktanbieters, sondern bieten jedem Unternehmen die gewünschte Individualität. Im Mittelpunkt steht immer die Gesamtlösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – rechtssicher, finanzstark und leistungsstark mit maximalen Garantien und hohen Renditechancen!
Erfahrung
Entlastung
Zufriedenheit
Teilnahme
Störung
Unternehmen profitieren von erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen im Personalbereich. Mit unserem persönlichen, digitalen oder hybriden BAV-Service kommt es zu keiner Betriebseinschränkung – Arbeitgeber meistern problemlos die gesetzlichen Herausforderungen und erfüllen dauerhaft u.a. die erweiterten Informations-, Beratungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten.
Mitarbeiter genießen einen transparenten Beratungskomfort und höchste Beratungsqualität – Die interne betriebliche Altersversorgung (bAV) / tarifliche Zusatzrente (TZR) wird leicht verständlich, lückenlos und individuell nach der persönlichen Gehaltsstruktur dargestellt, so dass keinerlei Fragen offen bleiben. In einem Mitarbeiterportal kann u.a. die persönliche Betriebsrente permanent eingesehen und die Entwicklung verfolgt werden.
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form einer Entgeltumwandlung – Es handelt sich um eine feste Entgeltform, die klar und sicher definiert sein sollte, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Wenn bisher keine „unternehmensinterne“ Regelung (unabhängig von Produkt und Produktanbieter) getroffen wurde, sollte dies unbedingt nachgeholt werden!
Spätestens jetzt sollte jeder Arbeitgeber aktiv werden, denn es besteht erhöhter Handlungsbedarf!
Neu ist, dass Verstöße gegen das Nachweisgesetz künftig auch mit einem Bußgeld von bis zu 2.000,- Euro „pro Arbeitsverhältnis“ geahndet werden können. Die Gesetzesänderung / Anpassung ist seit 01.08.2022 in Kraft getreten.
Man sollte sich jetzt unbedingt vergewissern, ob verschiedene jüngste Gesetzesänderungen auf dem Laufenden sind, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Arbeitgeber sollten prüfen lassen, ob alle „internen“ Dokumente richtig, lückenlos und nachweislich vorhanden sind und ob die „innerbetrieblichen“ BAV-Regelungen überhaupt rechtmäßig in Kraft gesetzt worden sind.
Einer der größten Fehler ist, wenn zwar eine Versorgungsordnung besteht, diese aber nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde!
Eine Prüfung und Gestaltung durch einen BAV-Spezialisten und eine „unabhängige“ juristische Versorgungsordnung sind unerlässlich. Sollte man einen gegenteiligen Ratschlag erhalten, ist es ratsam nachzufragen, ob eine Haftung für die Richtigkeit dieser Aussage übernommen wird.
Fazit und Empfehlung:
Nach dem Gesetzentwurf des Nachweisgesetzes werden die Dokumentationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung noch einmal verschärft, was ebenfalls zu erheblichem Mehraufwand führen wird!
Überprüfungen zeigen, dass es an dieser Stelle noch einmal angebracht ist, darauf hinzuweisen, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, auch ohne Anfrage eines Arbeitnehmers vollständige, transparente und wahrheitsgemäße schriftliche Informationen über die betriebliche Altersversorgung zu erteilen – die Verpflichtung zur Auskunft „nur auf Verlangen“ des Arbeitnehmers ergibt sich aus einer weiteren Regelung des § 4a BetrAVG.
Arbeitgeber, die unseren unabhängigen, spezialisierten und umfassenden BAV-Service sowie einen juristischen Update-Service nutzen, werden permanent über relevante Gesetzesänderungen informiert und erhalten entweder eine notwendige Ergänzung oder eine Neufassung – ohne selbst tätig werden zu müssen.
Höpers Kamp 16
21614 Buxtehude
Torsten Klauß
T: 0 41 61 / 64 90 27 -1
F: 0 41 61 / 64 90 27 -5
M: 01 75 / 96 48 42 4
BAV auf den Punkt.
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B.A.V.GLOBAL – UNABHÄNGIGER SPEZIALIST FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV) – UNTERNEHMENSSITZ IM LANDKREIS STADE BEI HAMBURG
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