Betriebsrat
B.A.V.Global GmbH – Betriebliche Altersversorgung (bAV) nach dem Arbeitsrecht,…
Wir freuen uns auf Sie!
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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) global kommuniziert
Bei der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung ist ein bestehender Betriebsrat zu beteiligen. Die Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Mittel für die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung stellt, unterliegt nicht der Mitbestimmung.
Geht es jedoch um die Frage, wie die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mittel zu verteilen sind oder wie die betriebliche Altersversorgung durchgeführt, ausgestaltet oder verwaltet werden soll, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Man spricht daher auch von partieller Mitbestimmung.
Grundlage für die Mitbestimmung ist, dass es sich um eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung oder um eine Frage der Form, Ausgestaltung und Verwaltung einer Sozialeinrichtung handelt.
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist so individuell wie jedes einzelne Unternehmen und bedarf unbedingt eines spezialisierten Ansprechpartners, der sich permanent „aktiv“ um alle Beteiligten kümmert – ganzheitliche und klare Regelungen einer bAV sind unabdingbar und geben Arbeitgebern und Arbeitnehmern die nötige Transparenz und Sicherheit für die Zukunft. Eine gesetzlich und ggf. tarifvertraglich nicht klar definierte und strukturierte betriebliche Altersversorgung kann sowohl dem Unternehmen als auch den Arbeitnehmern erheblichen Schaden zufügen.
Dieses äußerst komplexe Thema ist ein rechtlicher Bestandteil des Entgelts und sollte im Interesse aller Beteiligten „nicht“ halbherzig behandelt und „nicht“ unterschätzt werden – zahlreiche Rechtsgebiete sind betroffen! Standardisierte Dokumente, Formulare und Vereinbarungen von Versicherungen und Banken sollten nur als Muster angesehen werden – sie tragen nicht zu einer rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung bei!
Gemeinsam gestalten wir eine attraktive und rechtssichere betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer! Unternehmen erhalten eine erste rechtliche Analyse, die mögliche Haftungsrisiken aufzeigt und – falls erforderlich – eine entsprechende Handlungs-empfehlung. Wir strukturieren die betriebliche Altersversorgung und implementieren / optimieren Versorgungskonzepte nach gesetzlichen Vorgaben und internen Wünschen und Bedürfnissen. Gesetzliche Änderungen werden laufend überwacht und bei Bedarf in das bestehende Versorgungssystem integriert. Alle Beteiligten profitieren von nachhaltiger Transparenz durch „aktive“ bAV-Betreuung. Eine individuelle, finanzstarke und exzellente betriebliche Altersversorgung mit hohen Garantien und Renditechancen trägt entscheidend dazu bei, den Lebensstandard im Alter halten zu können!
Gerne unterstützen wir dauerhaft mit unserem Fachwissen und BAV-Service für eine sichere Zukunft – Wir sind für Sie da!
Höpers Kamp 16
21614 Buxtehude
Torsten Klauß
T: 0 41 61 / 64 90 27 -1
F: 0 41 61 / 64 90 27 -5
M: 01 75 / 96 48 42 4
BAV auf den Punkt.
qualifiziert. zuverlässig. nachhaltig.
B.A.V.GLOBAL – UNABHÄNGIGER SPEZIALIST FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV) – UNTERNEHMENSSITZ IM LANDKREIS STADE BEI HAMBURG
BUNDESWEIT PERSÖNLICH VOR ORT: SCHLESWIG HOLSTEIN – FLENSBURG, KIEL, NEUMÜNSTER, LÜBECK, ITZEHOE, MECKLENBURG VORPOMMERN – STRALSUND, GREIFSWALD, ROSTOCK, WISMAR, NEUBRANDENBURG, SCHWERIN, HAMBURG, BRANDENBURG – EBERSWALDE, ORANIENBURG, BRANDENBURG, FRANKFURT (ODER), POTSDAM, BERLIN, BREMEN, NIEDERSACHSEN – CUXHAVEN, EMDEN, LÜNEBURG, BUCHHOLZ I. D. NORDHEIDE, SITTENSEN, ROTENBURG, ZEVEN, CELLE, HANNOVER, OSNABRÜCK, WOLFSBURG, HILDESHEIM, BRAUNSCHWEIG, GÖTTINGEN, NORDRHEIN-WESTFALEN – BIELEFELD, HAMM, DORTMUND, ESSEN, DUISBURG, DÜSSELDORF, LEVERKUSEN, KÖLN, BONN, SACHSEN-ANHALT – STENDAL, MAGDEBURG, DESSAU, HALLE, SACHSEN – HOYERSWERDA, GÖRLITZ, LEIPZIG, DRESDEN, CHEMNITZ, ZWICKAU, PLAUEN, THÜRINGEN – NORDHAUSEN, ERFURT, WEIMAR, EISENACH, JENA, GERA, SUHL, HESSEN – KASSEL, GIEßEN, FULDA, FRANKFURT (MAIN), WIESBADEN, OFFENBACH, DARMSTADT, RHEINLAND-PALZ – KOBLENZ, MAINZ, TRIER, WORMS, KAISERSLAUTERN, SAARLAND – SAARBRÜCKEN, BADEN WÜRTTEMBERG – MANNHEIM, HEIDELBERG, HEILBRONN, KARLSRUHE, STUTTGART, ULM, FREIBURG, BAYERN – SCHWEINFURT, ASCHAFFENBURG, WÜRZBURG, NÜRNBERG, REGENSBURG, INGOLSTADT, AUGSBURG, MÜNCHEN, ROSENHEIM, KEMPTEN, GARMISCH-PARTENKIRCHEN