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Erhöhung der Mitarbeiterbindung – Motivation für qualifizierte Mitarbeiter

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B.A.V.Global GmbH – Ihr unabhängiger Spezialist für betriebliche Altersvorsorge (bAV) – tarifliche Zusatzrente (TZR) – „plus“.

Spezialisiert. Qualifiziert. Nachhaltig.

Unabhängige BAV-Dienstleistung Plus – Analyse, Implementierung, Mitarbeiter-beratung, Betreuung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) / tariflichen Zusatzrente (TZR) bundesweit honorarfrei.

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Betriebliche Altersvorsorge mit System

BAV – Nur das Beste für die besten Mitarbeiter

Jeder Arbeitgeber weiß, dass er per Gesetz verpflichtet ist, seinen Mitarbeitern eine angemessene Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu bieten. Verständlicherweise steht dieses komplexe Thema nicht immer ganz oben auf der betrieblichen Agenda – sollte aber nicht vernachlässigt werden, um die gesetzlichen und tariflichen Anforderungen tatsächlich zu erfüllen.

Das Betriebsrentengesetz ist die Grundlage für die betriebliche Altersversorgung und dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) einige weitere Schutzmaßnahmen und Pflichten für den Arbeitgeber definiert, die es zu beachten gilt.

Darüber hinaus sind Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, auf neu eingerichtete Entgeltumwandlungen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent zu gewähren, sofern Unternehmen durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen – dabei sind die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zu berücksichtigen. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungen vor dem 01.01.2019 gilt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss erst seit dem 01.01.2022 – hier ist Vorsicht bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung geboten!

Betriebliche Altersversorgung ohne Tücken

Dauerhafte Klarheiten und rechtssichere Regelungen in der internen Betriebsrente!

Jährlich gibt es zahlreiche Gesetzesänderungen und veränderte Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt – Regelungen müssen unbedingt aktualisiert und ständig „aktiv“ auf dem Laufenden gehalten werden. Arbeitgeber müssen unter Umständen für das arbeitsrechtliche „Versprechen“ der aktuellen Regelung finanziell einstehen / haften. Gibt es im Unternehmen keine Regelung und kommt es zu einem Rechtsstreit, kann dies auch zu Lasten des Arbeitgebers gehen und teuer werden – was unter Umständen weitere unternehmerische Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Risiko der betrieblichen Altersvorsorge - Domino-Effekt

Betriebsrente – Effizient. Sicher. Vorsorgen.

Leitbild - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit System - Deutliche Entlastung, Kostenreduzierung & Rechtssicherheit im Unternehmen - Ohne zusätzlichen Aufwand.

Pensionsverpflichtungen mit häufigen Mängeln

Steigerung Unternehmenswert

Pensionszusage / Direktzusage – Restrukturierung sowie Prüfung und Anpassung kollektiver Zusagen!

Pensionsverpflichtungen in der Bilanz können ein Unternehmen erheblich belasten! Ein Unternehmensverkauf ist daher bei bestehenden Pensionsverpflichtungen oft nicht einfach. In den meisten Fällen schrecken Kaufinteressenten sofort zurück, wenn bei einer Unternehmensanalyse Pensionsrückstellungen in der Bilanz auftauchen. Zum einen ist das Deckungsrisiko zu hoch, zum anderen wäre die finanzielle Belastung enorm – Pensionsverpflichtungen würden bedeuten, dass ein potenzieller Käufer für die zugesagten Renten in der Zukunft aufkommen müsste. Dies gilt z.B. auch für bereits ausgeschiedene Gesellschafter.

Folge: Hohes Risiko für potenzielle Käufer – der Verkauf des Unternehmens kann daran scheitern!

Empfehlung: Lassen Sie das bestehende Vorsorgesystem rechtzeitig und unabhängig von einem Fachmann überprüfen, um irreparable Folgen zu vermeiden – mit professionellem Know-how und der richtigen Lösung kann ein geplanter / späterer Unternehmensverkauf oder Generationenwechsel erfolgreich und sicher umgesetzt werden.

Auszug möglicher Haftungsrisiken als Arbeitgeber

  • Risiko in der gewählten Zusageart

  • Risiko im gewählten Durchführungsweg

  • RISIKO DURCH ERFÜLLUNGSGEHILFEN / VERTRETER

  • Risiko aufgrund fehlender Informationen und Mitteilungsverpflichtung

  • Risiko aufgrund Verwaltung und Aufbewahrung

  • Risiko durch Arbeitgeberzuschuss

  • Risiko aufgrund interner Gleichbehandlung

  • Risiko durch nicht einhalten der Anpassungspflicht

  • Risiko aufgrund falscher oder fehlender Verträge / Dokumente

  • Risiko aufgrund mangelnder Prüfung und Auswahl der Versicherung

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Gesetzlich keine Kann-Option!

Arbeitgeber können und sollten die Rahmenbedingungen für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) gezielt festlegen und rechtssicher integrieren. In diesem Sinne sind die Vorgaben eines Unternehmens die „Spielregeln“ für eine interne betriebliche Altersversorgung. Bei der bAV für Geschäftsführer und Arbeitnehmer sind jedoch einige Punkte zu beachten, um finanziell unvorhergesehene Haftungsrisiken zu vermeiden – die Verjährungsfrist für mögliche Risiken beträgt 30 Jahre ab Renteneintritt des Arbeitnehmers.

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Ihr Unternehmensvorsorge – Dauerhaft aktiv betreut

Die Implementierung und das weitere bAV-Management sollten grundsätzlich in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen und spezialisierten bAV-Experten erfolgen, um einen deutlichen Mehrwert zu generieren.

  • Mögliche Senkung der Lohnnebenkosten
  • Rechtssichere Ausgestaltung der gewählten Durchführungswege
  • Je nach Gestaltungsform kein Ausweis in der Unternehmensbilanz
  • Günstige Vertragskonditionen durch Gruppenverträge möglich
  • Haftungsrisiken vermeiden durch dauerhaft “aktive” BAV-Betreuung
  • Steigerung des sozialen Unternehmensimages
  • Spürbare Senkung der Mitarbeiterfluktuation
  • BAV als ersten Baustein für erfolgreiches Personalmarketing
  • Erfüllung des gesetzlichen Arbeitnehmer-Anspruchs
  • Senkung der Kosten im Rahmen der Mitarbeitergewinnung
  • . . .

WIR FREUEN UNS AUF IHRE KONTAKTAUFNAHME

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B.A.V.GLOBAL – UNABHÄNGIGER SPEZIALIST FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV) – UNTERNEHMENSSITZ IM LANDKREIS STADE BEI HAMBURG

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