Arbeitgeber
Erhöhung der Mitarbeiterbindung – Motivation für qualifizierte Mitarbeiter
Wir freuen uns auf Sie!
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BAV – Nur das Beste für die besten Mitarbeiter
Jedem Arbeitgeber ist bewusst, dass er gesetzlich verpflichtet ist, seinen Mitarbeitern eine angemessene Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu bieten. Verständlicherweise steht dieses komplexe Thema nicht immer ganz oben auf der betrieblichen Agenda – sollte aber nicht vernachlässigt werden, um die gesetzlichen und tariflichen Anforderungen auch tatsächlich zu erfüllen.
Das Betriebsrentengesetz ist die Grundlage der betrieblichen Altersversorgung und dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) einige weitere Schutzmaßnahmen und Pflichten für den Arbeitgeber definiert, die es zu beachten gilt.
Darüber hinaus sind Arbeitgeber ab 2019 verpflichtet, auf neu eingerichtete Entgeltumwandlungen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent zu gewähren, soweit die Unternehmen durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen – dabei sind die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zu berücksichtigen. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungen vor dem 01.01.2019 gilt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss erst ab dem 01.01.2022 – hier ist Vorsicht bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung geboten!
Jährlich gibt es zahlreiche Gesetzesänderungen und veränderte Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt – Regelungen müssen unbedingt aktualisiert und ständig „aktiv“ auf dem Laufenden gehalten werden. Arbeitgeber müssen unter Umständen für das arbeitsrechtliche „Versprechen“ der aktuellen Regelung finanziell einstehen / haften. Gibt es keine Regelung im Unternehmen – besteht erhöhter Handlungsbedarf. Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann dies „auch“ zu Lasten des Arbeitgebers gehen und durchaus teuer werden – was unter Umständen weitere unternehmerische Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ohne Mehraufwand für das Unternehmen gestalten wir eine rechtssichere betriebliche Altersversorgung (bAV) nach den Wünschen und Bedürfnissen des Unternehmens. Wir stellen sicher, dass die bAV auch tatsächlich nach den gesetzlichen Vorgaben integriert und veröffentlicht wird. Durch unsere „aktive“ honorarfreie Betreuung wird gewährleistet, dass das Versorgungssystem dauerhaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Pensionsverpflichtungen in der Bilanz können ein Unternehmen erheblich belasten! Ein Unternehmensverkauf ist daher bei bestehenden Pensionsverpflichtungen oft nicht einfach. In den meisten Fällen schrecken Kaufinteressenten sofort zurück, wenn bei einer Unternehmensanalyse Pensionsrückstellungen in der Bilanz auftauchen. Zum einen ist das Deckungsrisiko zu hoch, zum anderen wäre die finanzielle Belastung enorm – Pensionsverpflichtungen würden bedeuten, dass ein potenzieller Käufer für die zugesagten Renten in der Zukunft aufkommen müsste. Dies gilt z.B. auch für bereits ausgeschiedene Gesellschafter.
Folge: Hohes Risiko für potenzielle Käufer – der Verkauf des Unternehmens kann daran scheitern!
Empfehlung: Lassen Sie das bestehende Vorsorgesystem rechtzeitig und unabhängig von einem Fachmann überprüfen, um irreparable Folgen zu vermeiden – mit professionellem Know-how und der richtigen Lösung kann ein geplanter / späterer Unternehmensverkauf oder Generationenwechsel erfolgreich und sicher umgesetzt werden.
Arbeitgeber können und sollten die Rahmenbedingungen für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) gezielt festlegen und rechtssicher integrieren. In diesem Sinne sind die Vorgaben eines Unternehmens die „Spielregeln“ für eine interne betriebliche Altersversorgung. Bei der bAV für Geschäftsführer und Arbeitnehmer sind jedoch einige Punkte zu beachten, um finanziell unvorhergesehene Haftungsrisiken zu vermeiden – die Verjährungsfrist für mögliche Risiken beträgt 30 Jahre ab Renteneintritt des Arbeitnehmers.
Wir sind persönlich für Sie da – 0 41 61 / 64 90 27 -0 Kontakt
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